AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FarmFacts GmbH

Die FarmFacts GmbH („Unternehmen“) bietet Digital Farming Lösungen an. Hierzu zählen insbesondere neben einem cloudbasierten Internetportal „NEXT Farming LIVE“ mit diversen Kauf- und Mietanwendungen auch Desktopsoftware „NEXT Farming OFFICE“, Dienstleistungen rund um die Feldbewirtschaftung und kombinierte Leistungspakete, in denen nützliche Soft- und Hardware sowie Dienstleistungen in einem vereint sind (Leistungsangebot).

Für alle Leistungsangebote des Unternehmens sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend (Teil A). Besondere Bedingungen geltend für spezielle Leistungsangebote zusätzlich (Teil B).

Diese Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners („Kunden") gelten nicht, auch wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

A. Allgemeine Regelungen

1. Vertragsschluss

Mit der Annahme der Vertragserklärung des Kunden durch das Unternehmen, spätestens jedoch - soweit für das Leistungsangebot zutreffend - mit Übersendung bzw. Freischaltung der Software, erfolgt der Vertragsschluss.

 

2. Leistungserbringung durch Dritte, Teilleistungen

Das Unternehmen ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen, die nach diesen und den Anwendungen zugrundeliegenden Nutzungsbedingungen geschuldet sind. Das Unternehmen ist insbesondere berechtigt, die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Nutzer insgesamt auf einen Dritten zu übertragen. Soweit datenschutzrechtliche Erklärungen oder Vereinbarungen hierfür notwendig sind, erfolgt die Übertragung nur, wenn diese vorliegen.

 

3. Preise

Angebotspreise sind unverbindliche Schätzungen des Unternehmens. Der im Vertrag festgelegte Preis ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen. Verpackungs- und Bürokostenpauschale sowie etwaige Fahrtkosten werden zusätzlich berechnet. Leistungen der Hotline und der Fernwartung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie deren jeweilige Inanspruchnahme von je mehr als 4 Std./ Jahr sind in einem Pauschalpreis nicht enthalten und werden gesondert nach Aufwand berechnet. Anwenderunterstützung vor Ort wird nach Aufwand in angebrochenen Viertelstundentakten auf der Basis des zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültigen Abrechnungssatzes des Unternehmens zzgl. eventuell entstandener Fahrtkosten, Auslagen und Spesen abgerechnet. Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstagen erfolgt nach vereinbartem Festpreis. Ein Tag umfasst acht Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten. Werden Leistungen aufgrund besonderer Vereinbarung außerhalb der üblichen Geschäftszeit von Montag bis Freitag überschritten, ist das Unternehmen berechtigt, einen Mehrarbeitszuschlag von 25 % je Stunde auf den vereinbarten Stundensatz zu verlangen. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am Einsatzort beträgt der Mehrarbeitszuschlag 50 %.

 

4. Rechnungsübermittlung

Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung der Rechnung zu. Zahlungen sind mit Zugang der Rechnung fällig. Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen ist im Voraus jeweils zum Monatsersten des auf den Vertragsabschluss folgenden Kalendermonats fällig. FarmFacts ist aber zu einer elektronischen Übermittlung nicht verpflichtet. Eine Änderung der Versandart ist jederzeit möglich. Postversand führt zu keinen Zusatzkosten.

 

 

 

 

5. Form von Erklärungen

Jede Erklärung (Kündigungen, Mängelrügen, etc.) einer Partei gegenüber der anderen Partei hat mindestens in Textform zu erfolgen (z. B. E-Mail, Telefax, etc.).

 

6. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige Datensicherung sowohl vor Aktualisierung der bei ihm vorhandenen vertragsgegenständlichen Software als auch vor Durchführung sonstiger Maßnahmen an der Software (Wartung, Nacherfüllung, etc.) vorzunehmen. Der Kunde stellt für die Dauer der Leistungserbringung die vom Unternehmen vorausgesetzte, notwendige technische Infrastruktur (Hardware, Software, technische Infrastruktur, internes Netzwerk) auf eigene Kosten in funktionsfähigen Zustand und mit ausreichenden Kapazitäten auf seine Kosten zur Verfügung, soweit diese nicht vom Unternehmen beschafft wird. Weiter stellt der Kunde zur Ermöglichung der Vertragsdurchführung alle erforderlichen Daten bzw. Datensätze - in der zwischen den Parteien jeweils vereinbarten Form - zur Verfügung. Der Kunde ist für deren Vollständigkeit und ungehinderte Verwertbarkeit verantwortlich. Im Falle der Nacherfüllung ist der Kunde verpflichtet, alle für die Mangelbeseitigung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

7. Anwenderunterstützung

Erfolgt über Telefon (Hotline) und Internet(Fernwartung) zu den auf der Homepage des Unternehmens angegebenen Zeiten. Die Fernwartung beinhaltet auch die Installation und Einrichtung einer kostenpflichtigen Lizenz einer Fernwartungssoftware nach Wahl des Unternehmens für den jeweiligen PC-Arbeitsplatz.

 

8. Vertragsdauer und Kündigung

Der Verträge mit einer Laufzeit werden zunächst auf die Dauer eines Jahres geschlossen. Sie verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsjahresende von einer Partei gekündigt wird. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

9. Nutzungsrechte an Dienstleistungen

Das Unternehmen räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrags erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrags ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

 

10. Programmupdate/ -pflege

Programmupdate/ -pflege umfassen die durch Programmverbesserungen und -änderungen erfolgte Aktualisierung der Software. Soweit möglich und erforderlich, wird mindestens einmal jährlich veröffentlicht. Es erfolgt nur die Pflege der aktuellsten Programmversion, welche regelmäßig im Rahmen eines Softwareservicevertrages auch vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

 

11. Softwarekauf- und -mietverträge

a. Nutzungsrechte/ Lizenzen

Überlässt das Unternehmen dem Kunden Software zum Kauf (Datei/ Datenträger) oder zur Miete (Software as a Service), ist der Kunde zur Nutzung nur nach dem „End-User-Licence-Agreement“ (EULA) berechtigt. Der Kunde hat hierzu vor der Nutzung zuzustimmen.

b. Anfängliche Mängel

Ist vertraglicher Gegenstand die Softwarevermietung ist die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

c. Softwareanforderungen

Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr dafür, dass seine Software inhaltlich kompatibel mit (Dritt-) Software des Kunden ist.

d. Leistungsänderungen

Das Unternehmen ist bei Softwarevermietung berechtigt, die Softwarefunktionen zu ändern oder einzustellen. Die Änderung oder Einstellung wird dem Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen mitgeteilt. Wird eine Funktion ohne Ersatz eingestellt, berechnet das Unternehmen den Mietpreis für die verbleibende Softwarefunktion neu. Erklärt der Kunde Innerhalb der vierwöchigen Vorankündigungszeit außerordentlich und fristlos keine Kündigung oder nutzt er während dieser Zeit die Software vorbehaltlos weiter, wird der Vertrag unter den vom Unternehmen mitgeteilten geänderten Bedingungen fortgeführt.

 

12. Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Es wird empfohlen, die Datensicherung immer dann durchzuführen, wenn mit Anwendungen Datensätze generiert wurden, die bei Datenverlust ohne Sicherung nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

13. Schadensersatz bei Nichtabnahme

Kann der Vertrag aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfüllt werden, ist der Kunde zum pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

 

14. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Soweit das Unternehmen gemäß nachstehender Ziff. 15 haftet, verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.

 

15. Haftung

Das Unternehmen haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder von wesentlichen Vertragspflichten haftet das Unternehmen darüber hinaus bereits für jede Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Insbesondere haftet das Unternehmen nicht, wenn der Kunde unter Verletzung seiner Mitwirkungspflichten die Datensicherung unterlässt. Bei Verlust von Daten haftet das Unternehmen nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

 

16. Zahlungsarten und SEPA-Lastschriften

Das Unternehmen bietet drei unterschiedliche Zahlungsarten an:

(a) bei Online-Käufen Kreditkartenabrechnung

Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von PAYONE GmbH, Fraunhoferstr. 2-4, 24118 Kiel, Germany - Sitz der Gesellschaft: Kiel - Amtsgericht Kiel HRB 6107 - Geschäftsführer: Carl Frederic Zitscher, Jan Kanieß - Ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.

(b) SEPA-Lastschriftverfahren

Sofern der Kunde dem Unternehmen ein SEPA-Mandat erteilt hat, zieht das Unternehmen den Rechnungsbetrag frühestens 1 Werktag nach Zugang der Rechnung im SEPA-Lastschriftverfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein. Der Lastschrifteinzug mit Bezug zum erteilten SEPA-Mandat wird dem Kunden 1 Tag vor dem Einzug angekündigt. Der Einzug wiederkehrender Zahlungen mit gleichen Beträgen wird einmal jährlich angekündigt.

(c) bei Offline-Käufen auf Rechnung

 

 

 

 

 

17. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die Ware Eigentum des Unternehmens. Dem Unternehmen zustehende Sicherheiten werden auf Wunsch des Kunden insoweit freigegeben als der Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.

 

18. Datenschutz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist FarmFacts GmbH, Rennbahnstr. 9, 84347 Pfarrkirchen, Tel.: 08561/3006-616, E-Mail: info@nextfarming.de. Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten zur Abwicklung von Bestellungen sowie für eigene Marketingzwecke im gesetzlich zulässigen Rahmen. Interessen eines Dritten werden mit der Datenverarbeitung nicht verfolgt, eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU ist nicht beabsichtigt. Empfänger der Daten sind IT- und Service-Dienstleister und Zustellunternehmen zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie Auskunfteien (z. B. Schufa) zum Zwecke von Bonitätsprüfungen für den Fall, dass das Unternehmen zur Vorleistung verpflichtet ist (z. B. Kauf auf Rechnung, Lastschrifteinzug). Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 VO (EU) 2016/679 (DS-GVO). Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten durch den Kunden besteht nicht, sie ist aber zur Erfüllung der Vertragspflichten erforderlich. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere auch zu den Rechten als Betroffener werden unter www.nextfarming.de/datenschutz bereitgehalten.

 

19. Abtretung und Aufrechnung

Die Abtretung von Rechten ist dem Kunden ohne Zustimmung des Unternehmens nicht gestattet. Aufrechnen kann der Kunde wirksam nur mit einer Forderung, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, die Forderung resultiert aus demselben vertraglichen Verhältnis.

 

20. Höhere Gewalt

Ereignisse aller Art, die von den Parteien nicht verschuldet sind (Streik, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Liefersperren, Naturereignisse, Unruhen, Krieg usw.), entbinden das Unternehmen von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Dauert dieser Zustand der höheren Gewalt länger als 30 Tage ununterbrochen an, darf der Vertrag von jeder der Parteien gekündigt werden.

 

21. Exportkontrolle

Der Vertragsschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Lieferungen und Leistungen zur Erfüllung geschlossener Verträge stehen unter dem Vorbehalt, dass eben genannte Hindernisse ebenfalls nicht entgegenstehen.

 

22. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Die Informationen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich waren oder die dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind. Ausgenommen ist weiter die Übermittlung von Informationen und Unterlagen an Berater der Parteien, die gem. § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (Berufsgeheimnisträger).

 

 

 

 

23. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Von dieser Rechtswahl ausgenommen ist zwingend außerhalb Deutschlands anwendbares Verbraucherschutzrecht. Für Streitigkeiten unter Kaufleuten ist das sachlich zuständige Gericht in München zuständig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung ungültig oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

B. Besondere Bedingungen für die Nutzung des Webportals und der Portal-Anwendungen NEXT Farming LIVE

 

Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelten nachfolgende Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Webportals NEXT Farming und dessen Portalanwendungen.

 

1. Leistungsangebot/ Voraussetzungen/ Preis

Das Unternehmen bietet über ein Portal Anwendungen an, die über ein umfangreiches Leistungspaket zur Unterstützung der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs des Nutzers verfügen. Der Nutzer hat die Auswahl zwischen entsprechend kostenfreien Anwendungen („Basisanwendungen“) oder kostenpflichtigen gekennzeichneten Anwendungen des Unternehmens sowie Drittanbietern („Zusatzanwendungen“). Der Funktionsumfang der Anwendungen wird jeweils in einer („Produktbeschreibung“) dargestellt. Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anwendung.

 

2. Registrierung und Nutzung des Portals und der Anwendungen

Für die Nutzung des Portals sind Registrierung und Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen erforderlich. Hierfür benötigt der Kunde ein Endgerät mit einem geeigneten Betriebssystem (Windows, iOS, Linux), einen Webbrowser mit einer aktuellen Programmversion und eine Internetverbindung. Sollte eine Anwendung besondere Voraussetzungen erfordern, wird dies in der jeweiligen Produktbeschreibung veröffentlicht. Nach der Registrierung erhält der Nutzer die Zugangsdaten für das Portal. Mit diesen Zugangsdaten ist der Nutzer berechtigt, Anwendungen zu bestellen und zu nutzen. Anwendungen unterliegen jeweils separaten Nutzungsbedingungen, denen der Nutzer im Zuge der seiner Bestellung zustimmen muss.

Sofern das Unternehmen weitere Waren und Dienstleistungen anbietet, kann der Nutzer diese zu den jeweils geltenden besonderen Verkaufsbedingungen in einem gesonderten Vorgang bestellen.

 

3. Rechteeinräumung

Das Unternehmen räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare und auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, das Portal zu nutzen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit hat der Nutzer kein Recht zur weiteren Nutzung des Portals. Ziff. B.6 bleibt hiervon unberührt.

 

4. Veränderung des Leistungsumfangs

Das Unternehmen ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Anwendungen und das Portal weiterzuentwickeln. Hierdurch bedingt können einzelne Funktionen des Portals sowie Anwendungen geändert oder eingestellt werden, wobei das Unternehmen die Gesamtfunktionalität des Portals im Wesentlichen aufrechterhalten wird. Die Einstellung von einzelnen Funktionalitäten wird dem Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen mitgeteilt. Erklärt der Kunde innerhalb der vierwöchigen Vorankündigungszeit außerordentlich und fristlos keine Kündigung oder nutzt er während dieser Zeit die Software vorbehaltlos weiter, wird der Vertrag unter den vom Unternehmen mitgeteilten geänderten Bedingungen fortgeführt.

Das Unternehmen ist berechtigt, die Nutzung des Portals und/ oder der Anwendungen sofort zu beschränken oder zu verhindern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser ist gegeben, wenn beispielsweise die Systemstabilität des Portals oder der übrigen Anwendungen gefährdet ist oder die Sicherheit des Portals bzw. der Anwendungen selbst gefährdet ist.

 

5. Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis beginnt bei Abschluss der Registrierung mit sofortiger Wirkung auf unbestimmter Zeit. Eine Kündigung des Portals ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich, sofern keine Zusatzanwendungen abonniert sind. In diesem Fall ist eine Kündigung erst zum Ablauf der Vertragslaufzeit der letzten abonnierten Zusatzanwendung möglich.

Für die Nutzung einer Basis- und/ oder Zusatzanwendung wird jeweils ein einzelner Vertrag abgeschlossen. Anwendungen können über das Portal mit einer in der Produktbeschreibung festgesetzten Frist zum Ende des Vertrages gekündigt werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit stehen dem Kunden die mit der jeweiligen Anwendung erstellten Daten nicht mehr zur Verfügung. Der Kunde ist zur rechtzeitigen Datensicherung vor Vertragsende verpflichtet. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei wiederholt gegen ihre vertraglichen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und der anderen Partei unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist ein Festhalten an dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zumutbar ist.

 

6. Portalverfügbarkeit

Das Portal steht dem Nutzer im Monatsmittel für 99% der Zeit zur Verfügung, abzüglich der Zeiten, in denen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Während notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten kann der Zugang eingeschränkt sein. Das Unternehmen wird den Nutzer nach Möglichkeit über geplante Wartungsfenster rechtzeitig, jedoch mindestens zwei Wochen im Voraus informieren Wartungsarbeiten finden nicht öfter als vier Mal innerhalb eines Monats statt. Im Summe sind die Wartungsarbeiten monatlich auf 24 Stunden beschränkt.

 

7. Mängelgewährleistung und Haftung

Das Unternehmen haftet für die Bereitstellung und Unterhaltung des für den Nutzer kostenfreien Portals nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistiger Täuschung oder nach dem Produkthaftungsgesetz (Anwendung des Schenkungsrechts). Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen für die einzelnen Anwendungen welche vorrangig gelten (siehe Ziff. A.14. und A.15.).

 

8. Sonstige Obliegenheiten des Nutzers

Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Ergebnisse, welche er unter Nutzung des Portals und der einzelnen Anwendungen auf dem Portal erzeugt, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, behördlicher Auflagen und der fachlichen Praxis eigenverantwortlich zu prüfen und diese Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten.

Der Nutzer ist alleine dafür verantwortlich, dass die im Portal abonnierten Anwendungen funktional kompatibel mit seinen Geräten oder Drittanwendungen sind.

 

9. Support

Sofern das Unternehmen im Rahmen der Nutzung des Portals und der Anwendungen eine Online-Hilfe anbietet, ist dies in der jeweiligen Anwendung durch einen „Hilfe-Button“ ersichtlich. Sofern auch eine Unterstützung durch eine Hotline möglich ist, wird dies im Portal mit entsprechenden Servicezeiten und Kosten angegeben.

 

10. Änderungen

Das Unternehmen ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen für das Portal und die Portalanwendungen mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern, soweit dies zur Wahrung

berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist, insbesondere bei Einführung neuer Funktionen des Portals oder von Einzelanwendungen oder bei gesetzlichen Änderungen. Der Nutzer wird in diesem Fall über die Änderungen bzw. Ergänzungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten informiert. Im Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung (Widerspruchsfrist), gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer angenommen. Das Unternehmen wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Nutzer die Nutzung nach der bisherigen Fassung der Nutzungsbedingungen fortsetzen, das Unternehmen ist aber zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt.

 

Stand: 03.2021